Seit dem 14. Dezember 2024, dem Datum des Inkrafttretens der neuen Straßenverkehrsordnung, gibt es neue Strafen für die Benutzung von Handy am Steuer.
Der Strafzettel für die Benutzung von Funkgeräten, Telefonen, Computern usw. liegt zwischen mindestens 250 und höchstens 1.000 Euro, und neben dem Verlust von 5 Punkten im Führerschein gilt ab dem ersten Verstoß als zusätzliche Sanktion der Entzug des Führerscheins von 15 Tagen bis zu 2 Monaten. Im Rückfall innerhalb der folgenden zwei Jahre beträgt der Strafzettel 350 bis 1.400 Euro und der Führerscheinentzug 1 bis 3 Monate, zuzüglich des Verlusts von 10 Punkten.
Die Benutzung eines Handy am Steuer wird ebenfalls mit dem so genannten „kurzen Führerscheinentzug“ geahndet. Dabei handelt es sich um einen automatischen Entzug der Fahrerlaubnis, ohne dass eine Anordnung des Präfekten erforderlich ist. Dieser Entzug erfolgt nur, wenn der Täter zum Zeitpunkt des Verstoßes weniger als 20 Punkte im Führerschein hat.
Der kurze Führerscheinentzug beträgt 7 Tage bei 10 bis 19 Punkten und 15 Tage bei weniger als 10 Punkten. Bei einem Unfall, der auf die Benutzung eines Mobiltelefons zurückzuführen ist, auch ohne Beteiligung Dritter, werden die Tage des Entzugs verdoppelt.