Ein Autokauf über Facebook erfolgt zwischen zwei Privatpersonen (Facebook dient in diesem Falle nur als Kontaktmedium): es gelten andere Regeln als beim Kauf zwischen einem Verbraucher und einem Autohändler, der zu Zwecken handelt, die innerhalb seiner gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit liegen (demzufolge: Händler).

Beim Kauf vom Händler gilt auch für gebrauchte Fahrzeuge eine Gewährleistung zwei Jahren, außer der Verkäufer und der Verbraucher einigen sich auf kürzere Haftungszeiträume, bis auf ein Jahr. Es ist gesetzlich auch genau festgelegt, auf welche Rechtsbehelfe man als Verbraucher:in zur Verfügung hat.

Beim Kaufvertrag zwischen Privatpersonen gelten hingegen die Regeln des Zivilgesetzbuches (Art. 1490-1497 Zivilgesetzbuch): Das Auto darf keine versteckten Mängel haben bzw. dürfen keine besonderen Umstände verschwiegen werden (z. B. dass es sich um einen Unfallwagen handelt). 

Insbesondere ist der Verkäufer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die verkaufte Sache nicht mit Mängeln behaftet ist, die ihre Eignung für den vorgesehenen Zweck aufheben oder ihren Wert erheblich mindern. Eine Vereinbarung, die die Gewährleistung ausschließt oder einschränkt, ist unwirksam, wenn der Verkäufer dem Käufer die Mängel der Sache arglistig verschwiegen hat (Art. 1490 Zivilgesetzbuch).

Die Gewährleistung gilt hier für ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Lieferung. Der Käufer, der für die Erfüllung des Vertrages beklagt wird, kann sich jedoch auf die Garantie berufen, sofern er den Mangel der Sache innerhalb von acht Tagen nach seiner Entdeckung und vor Ablauf eines Jahres nach der Lieferung gerügt hat. Der Käufer verwirkt sein Recht auf Gewährleistung, wenn er dem Verkäufer die Mängel nicht innerhalb von acht Tagen nach ihrer Entdeckung mitteilt, es sei denn, der Vertrag oder das Gesetz sehen etwas anderes vor. Eine Mangelrüge ist nicht erforderlich, wenn der Verkäufer das Vorhandensein des Mangels anerkannt oder ihn verschwiegen hat (Art. 1495 Zivilgesetzbuch).

Eine Checkliste der einzelnen Elemente (z. B. mechanischer Zustand, Karosserie, Lack, Innenraum, …) hilft, den jeweiligen Zustand (sehr gut, zufriedenstellend, … ) zu bewerten, um so ein Gesamtbild des Fahrzeugs zu haben, bevor man sich für den Kauf entscheidet.

Leider finden sich online nicht nur günstige Angebote, sondern auch jede Menge Trickbetrüger, die auf eine schnelle Vorauszahlung spekulieren („Zum Beweis, dass Sie es ernst meinen, überweisen Sie uns vorab 250 € ...“), um dann auf Nimmerwiedersehen zu verschwinden.

Daher gilt: wenn ein Angebot zu gut klingt, um wahr zu sein, sollte man übervorsichtig werden – zu verschenken haben heute wirklich nur die Wenigsten was.

 

öffentliche Downloads