Geschirrspülmittel mit "Himbeerfrische" oder mit "Granatapfelduft", beide appetitlich rot bzw. rosa gefärbt - bestimmte Reinigungsmittel könnten leicht mit Getränken verwechselt werden. Tatsächlich kommt es immer wieder mal vor, dass Kinder, aber auch Erwachsene versehentlich von Reinigungsmitteln trinken und sich dabei schwere Verätzungen, speziell der Speiseröhre, zuziehen.

Laut einer EU-Richtlinie (87/357/EWG) dürfen Produkte, welche keine Lebensmittel sind, jedoch aufgrund von Form, Geruch, Farbe, Aussehen, Aufmachung, Etikettierung, Volumen und Größe mit Lebensmitteln verwechselt werden könnten, nicht vermarktet werden. Die Richtlinie und die nationalen Gesetze zur Umsetzung der Richtlinie - in Italien ist es das Legislativdekret vom 25. Jänner 1992, Nr. 73 - legen diesbezüglich jedoch keine Details fest. Im Zweifelsfall können die Bürgerinnen und Bürger eine Meldung bei der Carabinieri-Einheit zum Schutz der Gesundheit (Comando Carabinieri per la Tutela della Salute, vormals Nuclei Antisofisticazioni e Sanità NAS) machen. Das italienische Gesundheitsministerium übrprüft dann, ob das fragliche Produkt aus dem Verkehr gezogen und der Hersteller bestraft werden soll. Über das europäische Warnsystem RAPEX werden die Behörden in allen EU-Ländern informiert.

Im Haushalt sollten Reinigungs- und Lebensmittel immer klar getrennt voneinander gelagert werden. Reinigungsmittel sollten für Kinder nicht erreichbar sein. Zudem sollten Reinigungsmittel immer im Originalbehälter aufbewahrt und keinesfalls in leere Getränkeflaschen oder andere Lebensmittelverpackungen umgefüllt werden.