Nein, denn das Gesetz (Verbraucherschutzkodex, Decreto Legislativo 206/2005, Art. 62, Abs. 1) besagt dass dem Verbraucher keine zusätzlichen Spesen für den Gebrauch eines bestimmten Zahlungsmittels angerechnet werden dürfen.
Händler und Freiberufler sind außerdem verpflichtet Kredit- und Debitkarten als Zahlungsmittel anzunehmen.