Sie haben ein vorzeitig verdorbenes Lebensmittel gekauft und möchten, dass eine Kontrolle oder Probenahme durchgeführt wird?
a) Lebensmittel tierischer Herkunft:
Für Lebensmittel tierischer Herkunft (Fleisch und Fleischwaren, Fisch, Krustentiere, Weichtiere, Milch und Milchprodukte, Eier, Honig, gastronomische Produkte, Speiseeis) ist in Südtirol der Tierärztliche Dienst des Südtiroler Sanitätsbetriebs zuständig. Eventuelle Verwaltungsstrafen verhängt der automatisch informierte Landestierärztliche Dienst.
Sie können dafür den entsprechenden Musterbrief (MB-Verdorbenes-tierisches-Produkt, im Downloadbereich verfügbar) verwenden.
b) Lebensmittel nicht tierischer Herkunft:
Für Lebensmittel nicht tierischer Herkunft (z.B. Gemüse, Obst, Getreide, Nüsse, Getränke) ist in Südtirol der Dienst für Hygiene der Lebensmittel und der Ernährung des Südtiroler Sanitätsbetriebs zuständig. Eventuelle Verwaltungsstrafen verhängt das automatisch informierte Landesamt für Prävention, Gesundheitsförderung und öffentliche Gesundheit.
Sie können dafür den entsprechenden Musterbrief (MB-Verdorbenes-nicht-tierisches-Produkt, im Downloadbereich verfügbar) verwenden.