Im Unterschied zu Edelschimmel (bei Camembert, Gorgonzola...) kann unerwünschter Schimmel auf Lebensmitteln der Gesundheit schaden. Schimmelpilze können Giftstoffe bilden, die so genannten Mykotoxine. Diese schädigen Leber und Nieren und haben zudem eine krebserregende Wirkung. Da nur die Fruchtkörper der Schimmelpilze sichtbar sind, die Pilzfäden jedoch unsichtbar, wird grundsätzlich empfohlen, das ganze Produkt zu entsorgen. Am besten ist es natürlich, die Lebensmittel rechtzeitig zu konsumieren, bevor sie verderben.

Diese Lebensmittel sollten bei Befall mit Schimmel komplett entsorgt werden (das ganze Stück bzw. die ganze Packung):

  • weiches Obst, Gemüse, Säfte, Kompotte;
  • Marmeladen und Gelees, vor allem solche mit hohem Fruchtanteil und reduziertem Zuckergehalt (1 Teil Zucker auf 2 oder 3 Teile Frucht);
  • Joghurt, Quark, Frischkäse, Weichkäse, geriebener Käse;
  • Edelschimmelkäse, der zusätzlich Flecken von grauem, grünem, rosa-weißem oder schwarzem Schimmelpilz aufweist;
  • Brot, Brötchen, Toastbrot;
  • Wurstwaren wie Rohschinken, Kochschinken;
  • Nüsse ohne Schale, geriebene Nüsse, Trockenfrüchte;
  • Nüsse und Kerne mit modrigem oder ranzigem Geruch und/oder seltsamem Geschmack.

Lebensmittel wie Obst, Gemüse und Joghurt enthalten viel Wasser, das Pilzgeflecht kann sich rasch im gesamten Lebensmittel ausbreiten. Auch bei schimmeligem Brot ist vermutlich schon das ganze Brot von den Pilzfäden durchzogen. Auf Nüssen und Trockenfrüchten wachsen bevorzugt die Arten Aspergillus flavus und Aspergillus parasiticus, welche stark giftige und krebserregende Aflatoxine bilden.

Diese Lebensmittel können noch gegessen werden:

  • Obst mit einer festen Konsistenz wie z.B. Äpfel, die schimmelige Stelle muss großzügig (+ 2 cm) ausgeschnitten werden;
  • Marmeladen mit sehr hohem Zuckergehalt und fester Konsistenz, der Schimmel muss großzügig entfernt, Glas und Schraubdeckel gereinigt werden;
  • Hartkäse (z.B. Parmesan) und Schnittkäse im Stück, wenn der Schimmel nur an der Oberfläche auftritt und dieser großzügig (+ 2 cm) entfernt wird;
  • Edelschimmelkäse (z.B. Gorgonzola), der nur den erwünschten Schimmel aufweist;
  • Edelsalami mit einer gleichmäßigen weißen Schicht auf der Oberfläche (bei der Herstellung wurden absichtlich und aus geschmacklichen Gründen Schimmelkulturen auf die Haut gesprüht);
  • Nüsse mit Schale, die selbst nicht befallen sind, die schimmeligen Nüsse müssen aussortiert und entsorgt werden.

Tipp: lagert man Äpfel oder Kartoffeln in einer Kiste im Keller, sollte man die schimmeligen bzw. fauligen Früchte und Knollen immer so rasch als möglich entfernen, um ein weiteres Ausbreiten zu verhindern.