Anhand der Kennzeichnung ist eindeutig ersichtlich, ob es sich bei einem Nahrungsmittel um ein Bio-Produkt handelt:
- Auf der Vorderseite der Verpackung ist der Wortlaut „Bio“ (z.B. Bio-Vollmilch) oder „Öko” bzw. „biologisch” oder „ökologisch” vorhanden (italienisch "biologico", englisch "organic").
- Alle in der EU erzeugten Bio-Lebensmittel tragen auf der Verpackung einheitlich das EU-Biozeichen (siehe ganz unten).
- Auf der Verpackung muss die Codenummer der jeweiligen (staatlich autorisierten) Bio-Kontrollstelle angegeben werden (z. B. IT-BIO-014).
- Die einzelnen Zutaten, welche aus biologischer Landwirtschaft stammen, müssen in der Zutatenliste als solche gekennzeichnet werden (üblicherweise mit einem Sternchen und der Fußnote: *aus biologischer Landwirtschaft).
Bei solcherart gekennzeichneten Produkten stammen mindestens 95% (Gewichtsprozent) der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs aus biologischer Landwirtschaft.
Zusätzlich zum EU-Biozeichen (siehe unten) können freiwillig noch andere Zeichen verwendet werden, beispielsweise ein Verbandszeichen (z.B. Bioland, Demeter...) oder eine Bio-Handelsmarke.