Auf vorverpackten Lebensmitteln muss der Gesamtzuckergehalt eines Produkts in der Nährwerttabelle angegeben werden, die verwendeten Süßungsmittel in der Zutatenliste.

In der Nährwerttabelle müssen (in dieser Reihenfolge) die Gehalte an Energie, Fetten, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zuckern, Proteinen und Salz in 100 g oder 100 ml des Produkts aufgelistet werden. Dabei wird der Gesamtzuckergehalt angegeben, das ist die Summe aller im Produkt enthaltenen Einfach- und Zweifachzucker. Es wird nicht zwischen den verschiedenen Zuckerarten (Saccharose, Glukose, Laktose...) unterschieden, auch nicht, ob diese Zucker zugesetzt oder bereits natürlicherweise im Produkt enthalten sind. So hat beispielsweise ein 100%-iger Apfelsaft einen (natürlichen) Zuckergehalt von rund 10 g pro 100 ml, obwohl kein Zucker zugesetzt wurde. Zum Vergleich: 100 ml Coca Cola enthalten 10,6 g (zugesetzten) Zucker. Für Frischmilch wird ein Zuckergehalt von rund 5 g pro 100 ml angegeben, weil Milch von Natur aus Milchzucker (Laktose) enthält.

Daher empfiehlt sich zusätzlich ein Blick auf die Zutatenliste. Dort werden die Zutaten eines Produkts angegeben, und zwar nach ihrem Gewichtsanteil in absteigender Reihenfolge. Die Zutat, die in der größten Menge verwendet wurde, wird an erster Stelle genannt, diejenige, die in der kleinsten Menge verwendet wurde, an letzter Stelle. Achtung: Zucker "versteckt" sich hinter vielen verschiedenen Bezeichnungen: Glukosesirup, Dextrose, Fruktose, Invertzucker u.v.m. Wird Zucker in der Zutatenliste unter den ersten paar Zutaten genannt oder werden mehrere verschiedene Süßungsmittel als Zutaten angegeben, dann ist davon auszugehen, dass einem Produkt reichlich Zucker zugesetzt wurde.