Was fand man bei der Suche nach Ihrem Gepäck heraus?

Bei Verspätung des Reisegepäcks regelt das Montrealer Übereinkommen die Ansprüche, die Passagiere gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen können.

Sie können bis zur Ankunft des Koffers die notwendigen Ersatzgüter kaufen und anschließend, innerhalb von 21 Tagen ab Erhalt des Koffers und unter Vorlage der Kaufbelege, die Erstattung der Kosten bei der Fluggesellschaft schriftlich einfordern, sofern diese Ersatzeinkäufe notwendig und zweckmäßig sind. Kaufbelege und Rechnungen müssen unbedingt aufbewahrt werden, um eventuelle Neuanschaffungen zu belegen.

Hygiene- und Toilettenartikel werden normalerweise zur Gänze, Kleidung oder sonstige Gebrauchsgegenstände aber oft nur zur Hälfte erstattet, da die gekauften Gegenstände auch nach Erhalt des Koffers nutzbar bleiben.

Die maximale Höhe der Entschädigung ist auf 1.288 Sonderziehungsrechte (SZR) begrenzt, das entspricht etwa 1500 Euro (kursabhängig).

Wenn Ihr Koffer allerdings beim Rückflug verspätet geliefert wird, lehnen die Fluggesellschaften in der Regel eventuelle Schadenersatzforderungen ab, da davon ausgegangen wird, dass die Passagiere zu Hause die notwendigen Ersatzgüter haben. Somit muss man im Einzelfall beweisen, dass ein gewisser Einkauf unbedingt notwendig war, da zu Hause kein Ersatz vorlag.

Weitere Informationen: https://www.euroconsumatori.org/de/flugreisen_gepaeckreklamationen.

Bei Verlust des Reisegepäcks regelt das Montrealer Übereinkommen die Ansprüche, die Passagiere gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen können.

In diesem Fall gibt es keine gesetzlichen Fristen, ab wann ein Koffer als verloren gilt. 21 Tage nach Flugdatum kann der Koffer als verloren gelten, einige Fluggesellschaften sehen aber auch andere Fristen vor.

Wenn der Koffer verloren gegangen ist, muss die Fluggesellschaft das Gepäck samt Inhalt ersetzen, wobei für die Berechnung des entstandenen Schadens der Zeitwert der Gegenstände maßgebend ist.

In der Regel verlangen die Fluggesellschaften eine Auflistung aller im Koffer enthaltenen Gegenstände. Es ist wichtig, den Wert aller verloren gegangenen Gegenstände möglichst genau zu beziffern und durch vorhandene Rechnungen/Kassenbons zu belegen.

Beachten Sie, dass Wertgegenstände immer im Handgepäck befördert werden müssen, da die Fluggesellschaften in der Regel die Haftung für Wertgegenstände in den Beförderungsbedingungen ausschließen.

Die maximale Höhe der Entschädigung ist auf 1.288 Sonderziehungsrechte (SZR) begrenzt, das entspricht etwa 1500 Euro (kursabhängig).

Weitere Informationen: https://www.euroconsumatori.org/de/flugreisen_gepaeckreklamationen.