Derzeit gibt es keine gesetzliche Regelung, welche die Bestimmungen für das Handgepäck oder das aufgegebene Gepäck festlegt. Somit können die Fluggesellschaften in den eigenen Beförderungsbedingungen festlegen, wie viele Gepäckstücke die Passagiere mitnehmen dürfen (als Handgepäck oder als aufgegebenes Gepäck) und auch wie groß bzw. schwer die einzelnen Gepäckstücke sein dürfen.

Je nach Fluggesellschaft gelten demnach verschiedene Höchstgrenzen, die Gepäckregeln richten sich außerdem nach der gebuchten Reiseklasse bzw. dem gebuchten Tarif.

Kontrollieren Sie immer auf der Internetseite der Fluggesellschaft bzw. auf der Buchungsbestätigung wie viel Gepäck Sie mitnehmen dürfen und welches das erlaubte Höchstgewicht bzw. die erlaubten Höchstmaße sind (sowohl des aufgegebenen Gepäcks als auch des Handgepäcks).

Wenn zusätzliches Gepäck notwendig ist, kann man dieses online auf der Internetseite der Fluggesellschaft kostenpflichtig zur Buchung hinzufügen. Am Flughafen werden teils hohe Aufschläge für zusätzliches, zu schweres oder zu großes Reisegepäck verlangt.

Achtung: Viele Fluggesellschaften bieten bei günstigen Tarifen kein Freigepäck an und bei einigen Billig-Fluggesellschaften darf man beim günstigsten Tarif nur ein kleines Handgepäck mit an Bord nehmen.