Bei einer Pauschalreise ist der Reiseveranstalter Vertragspartner und für die gesamte Durchführung der Reise verantwortlich. Im Falle einer Individualreise werden hingegen getrennte Verträge mit den einzelnen Leistungsanbietern abgeschlossen: Das bedeutet, man hat für jede einzelne Urlaubsleistung einen unterschiedlichen Vertragspartner mit voneinander unabhängigen Verträgen

Rechtlich gesehen sind Pauschalreisende besser abgesichert: Die vorvertraglichen Informationen, welche die Reisenden erhalten müssen, sind genau definiert und geben einen guten Überblick über alle wesentliche Vertragselemente und gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle der Insolvenz sieht das Pauschalreiserecht vor, dass den Reisenden der bereits bezahlte Reisepreis durch eine Pflichtversicherung erstattet wird bzw., falls die Insolvenz z.B. das gebuchte Hotel oder die Fluggesellschaft betrifft, den Reisenden eine kostenlose Umbuchung garantiert wird. Bei Gefahr am Urlaubsort ist laut Pauschalreiserecht ein kostenloser Rücktritt möglich; das Pauschalreiserecht regelt auch die Rechte der Reisenden bei Änderungen des Reisepaketes oder Erhöhung des Reisepreises