Dies passiert nur in einen spezifischen Fall und zwar falls gleichzeitig mit dem Versand der Kündigung der Dauerauftrag bei der Bank gekündigt wird. Dies sollte nicht zeitgleich erfolgen, denn da im Rahmen der Kündigung eine Frist von 30 Tagen besteht, sind mindestens eins bis zwei Rechnungen noch zu begleichen. Die Abmeldung des Dauerauftrags erfolgt gleich und somit könnte es sein, dass der Anbieter diese Information sogar noch vor der Kündigung des Anschlusses erhält. Da der Anbieter in diesem Fall keine Garantie bzgl. der Zahlung der Rechnungen hat, verlangt dieser eine Kaution, welche einbehalten wird, falls die Rechnungen nicht beglichen werden.

In diesem Fall ist es ratsam, eine Teilzahlung durchzuführen wobei der Betrag der Kaution abgezogen wird und der restliche Betrag hingegen beglichen wird. Gleichzeitig muss auch eine schriftliche Reklamation versandt werden, durch welche der Betrag beanstandet wird. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass, falls die Linie gekündigt wird, oder die Nummer übertragen wird, die Deaktivierungskosten verrechnet werden, welche korrekt und gerechtfertigt sind.