Falls man die Telefonline kündigen möchte, ist es notwendig, an den eigenen Telefonanbieter eine schriftliche Kündigung zu versenden. Diese muss mittels Einschreibebrief mit Rückantwort oder PEC versendet werden, und dabei muss eine Kopie des Personalausweises beigelegt werden, sowie die abzumeldende Nummer, die Steuernummer und die evtl. Kundennummer angegeben werden.

Im Rahmen der Kündigung besteht eine Frist von 30 Tagen und somit muss der Anbieter innerhalb dieser Frist ab Erhalt der Kündigung die Linie deaktivieren. Aus diesem Grund werden auch die Gebühren für diesen Zeitraum verrechnet; daher können nach der Kündigung noch 2/3 Rechnungen ausgestellt werden. Es ist dabei auf den genauen Zeitraum zu achten.

Im Anhang befindet sich der Musterbrief zur Kündigung: es ist zwischen Deaktivierung der Nummer und Übertragung der Nummer zu einem anderen Anbieter zu unterscheiden.