Herr M. hat schon seit Jahren kein Telefonbuch mehr zugestellt bekommen, und nun findet er dennoch eine Belastung für die Zustellung des Buchs auf seinem Kontokorrent. Muss er dies so hinnehmen? Nein, er braucht nicht zu bezahlen, denn kein Anbieter darf eine Leistung verrechnen, die effektiv nicht erbracht wurde.
Anders als Herr M. haben viele das Telefonbuch erhalten, und müssen es daher auch bezahlen, obschon sie es eigentlich nicht mehr möchten, und das zugestellte Telefonbuch ungelesen in einer Ecke verstaubt.
Wer das Telefonbuch abbestellen möchte, um so keins mehr erhalten und bezahlen zu müssen, kann dies entweder über den Kundendienst 187 erledigen, oder an TIM einen Brief versenden.
Um das ganze für die VerbraucherInnen etwas zu vereinfachen, haben wir in der VZS Musterbriefe für die zwei Fälle (Kündigung bzw. Beanstandung) ausgearbeitet.