Um welche Art von Polizze handelt es sich?

Eine Polizze aus den "Schadens-Sparten" mit jährlicher Dauer kann zur jährlichen Fälligkeit mittels Einschreiben mit Rückantwort oder PEC gekündigt werden; dabei muss jedoch die in der Polizze angegebene Kündigungsfrist eingehalten werden.

Normalerweise beträgt diese Frist zwischen 30 und 60 Tagen. Vorsicht: wird diese Frist nicht eingehalten, kann die Polizze nicht mehr gekündigt werden!

Wenn trotz nachgewiesener Kündigung innerhalb der vorgesehenen Fristen immer noch Zahlungsaufforderungen eingehen, muss bei der Versicherung schriftlich Beschwerde eingelegt werden (immer per Einschreiben mit Rückantwort).

Hilft auch dies nicht, so kann man sich an die Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen IVASS wenden (Musterbrief in italienischer Sprache).

Handelt es sich um eine mehrjährige Schadensversicherung, kann diese nur zur Vertrags-Fälligkeit gekündigt werden (max. 5 Jahre). Nach Ablauf der vertraglich fest gelegten Jahre kann sie immer zur jährlichen Fälligkeit gekündigt werden. 

In beiden Fällen muss die Kündigung per Einschreiben mit Rückantwort oder PEC erfolgen, sowie eine Kündigungsfrist von 30 oder 60 Tagen, je nach Vertragsbestimmungen, eingehalten werden.

Beispiel: wurde der Vertrag 2022 mit einer Laufzeit von 5 Jahren unterzeichnet, also bis 2027, kann dieser erst 2027 gekündigt werden. Alle Prämien bis zum Jahr 2027 sind der Gesellschaft geschuldet.

Wenn trotz nachgewiesener Kündigung innerhalb der vorgesehenen Fristen immer noch Zahlungsaufforderungen eingehen, muss bei der Versicherung schriftlich Beschwerde eingelegt werden (immer per Einschreiben mit Rückantwort oder PEC).

Hilft auch dies nicht, so kann man sich an die Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen IVASS wenden (Musterbrief in italienischer Sprache).