Wenn in den Vertragsbedingungen die "Kündigung im Schadensfall" vorgesehen ist, ja. Diese Kündigung ist für beide Vertragsparteien vorgesehen, und somit ist die Kündigung rechtens. Wäre die Kündigungsmöglichkeit nur für die Gesellschaft vorgesehen, wäre dies eine missbräuchliche Klausel, welche man vom Gericht für "nichtig" erklären lassen kann.

Grundsätzlich sollte man sich vor Abschluss jeder Versicherung einige Fragen stellen: kann ich das Ereignis, welches hier versichert wird, auch mit eigenen Ressourcen tragen, ohne dass dies finanziell desaströs wird? Rechtfertigt ein eventueller Schadensfall die Kosten der zu zahlenden Prämien?