Die Produktion von Heumilch ist europaweit mittels Durchführungsverordnung (2016/304) geregelt. Die Bestimmungen beziehen sich in erster Linie auf die Fütterung der Kühe: Heumilch stammt von Kühen, die primär mit Gras und Heu (Raufutter) und nur zur Ergänzung mit Getreide und Hülsenfrüchten (Kraftfutter) gefüttert werden. In der Jahres-Futterration muss der Raufutteranteil mindestens 75% und darf der Kraftfutteranteil maximal 25% betragen. Die Kühe erhalten keinerlei Silage, also vergorenes Futter aus Gras oder Getreide, und auch keine gentechnisch veränderten Futtermittel.

Heumilch gilt als besonders hochwertig, was Geschmack und Inhaltsstoffe betrifft. Sie hat einen höheren Gehalt an wertvollen Omega-3-Fettsäuren als herkömmliche Milch und enthält kaum unerwünschte Bakterien (Clostridien), welche die Käsereifung stören können (Geschmacks- und Lochfehler).

Die Europäische Union hat Heumilch in das Register der „garantiert traditionellen Spezialitäten“ (g.t.S.) aufgenommen. Neben Heumilch von der Kuh darf das g.t.S.-Siegel auch für Heumilch von Schaf und Ziege sowie für Produkte aus und mit Heumilch (Käse, Butter, andere Milchprodukte, Speiseeis, Schokolade usw.) verwendet werden.