Die Verwaltung verfasst die jährliche Abrechnung für die Miteigentümergemeinschaft und beruft die Versammlung zu ihrer Genehmigung innerhalb 180 Tagen ab Ende des Verwaltungsjahres ein. Die Jahresabrechnung wird in erster Einberufung mit der Mehrheit der Anwesenden, welche mindestens die Hälfte des Wertes des Gebäudes vertreten, genehmigt. In zweiter Einberufung bedarf der Beschluss der Mehrheit der Anwesenden, welche mindestens ein Drittel des Gebäudewertes vertreten.