Hier gilt es zwischen nichtigen und annullierbaren Beschlüssen zu unterscheiden. 

Für die nichtigen (die gegen das Gesetz verstoßen, deren Inhalt gesetzeswidrig ist, unmöglich oder nicht kondominiumsbezogen sind) gibt es keine Fristen, und diese können auch nach langer Zeit, von jedem der Interesse hat, angefochten werden.


Gegen Beschlüsse welche annullierbar (die Form- oder Verfahrensfehler aufweisen, die falschen Mehrheiten haben, usw.) sind muss innerhalb von 30 Tagen die Anfechtung eingereicht werden. Legitimiert sind jene Miteigentümer, welche abwesend waren, sich enthalten haben oder nicht einverstanden waren. Die 30 Tage beginnen mit dem Tag der Versammlung für die Anwesenden, und mit dem Datum der Mitteilung des Beschlusses für die Abwesenden.