Nein.
Das Gesetz besagt, dass den Kund:innen keine zusätzlichen Spesen für den Gebrauch eines bestimmten Zahlungsmittels angerechnet werden dürfen. Außerdem sind Händler und Freiberufler verpflichtet, Kredit- und Debitkarten (also z.B. Bankomatkarten) als Zahlungsmittel anzunehmen.