Während des Auftauens können Mikroorganismen sich gut vermehren, deshalb sollten aufgetaute Lebensmittel rasch weiterverarbeitet und nicht neuerlich eingefroren werden. Dies gilt vor allem für leicht verderbliche Lebensmittel wie Fleisch und Fisch: sie sollten generell nicht wieder eingefroren werden. Zudem wird empfohlen, aufgetaute Lebensmittel immer gut durchzuerhitzen.

Nur in diesen Fällen ist ein neuerliches Einfrieren möglich:

  • Speisen, die aus gefrorenen Lebensmitteln zubereitet und gut durcherhitzt werden, können anschließend eingefroren werden. Beispielsweise kann gefrorenes faschiertes Fleisch aufgetaut werden, um daraus eine Hackfleischsoße zuzubereiten, und die fertige Soße kann auf Vorrat eingefroren werden.
  • Für weniger sensible Produkte wie Brot oder Gemüse gilt: was länger als zwei Stunden vollständig aufgetaut außerhalb des Kühlschranks gelagert wurde, sollte nicht wieder eingefroren werden. Werden diese Produkte allerdings im Kühlschrank aufgetaut und dort nur kurz gelagert, ist ein neuerliches Einfrieren möglich und gesundheitlich unbedenklich. Mehrmaliges Einfrieren und Auftauen bringt jedoch geschmackliche Einbußen mit sich, auch die Konsistenz der Produkte ändert sich.