Die KFZ-Haftpflichtpolizzen müssen nicht mehr gekündigt werden, da es nach Ablauf des Versicherungszeitraums von 12 Monaten den Versicherten frei steht, bei der selben Gesellschaft zu bleiben oder sich mit einer neuen Gesellschaft zu versichern. Häufig gibt es mit der Haftpflichtpolizze verbundene Zusatzgarantien, wie z.B. Rechtsschutz oder Glasbruchversicherung. Diese werden manchmal auch mit getrennten Verträgen abgeschlossen. Die Gesellschaften bestehen manchmal auf der Zahlung der Prämien für die Zusatzgarantien, da sie anführen, dass für diese Verträge hingegen eine Kündigung notwendig gewesen wäre.
In diesem Zusammenhang hat die IVASS (Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen) ein Protokoll erarbeitet, in welchem klargestellt wird, dass die Versicherungen die Zahlungen der Zusatzversicherungen nicht verlangen können, auch wenn sie mit getrennten Verträgen abgeschlossen wurden, wenn die Basis aller Verträge eine einzige Absicherungsabsicht ist.