Herr A. schreibt uns: "Bei der Überprüfung meiner letzten Stromrechnung ist mir ein viel höherer Stromverbrauch als üblich aufgefallen. Was kann ich tun?"
Zunächst einmal können Sie die in Rechnung gestellten Kilowattstunden (kWh) mit den auf Ihrem Zähler angegebenen vergleichen. Die Rechnungen beziehen sich in der Regel auf (tatsächliche oder geschätzte) Zählerstände, die in der Vergangenheit gemessen wurden, in der Regel ein paar Monate vor dem Datum der Rechnungsstellung. Daher wird der Verbrauchswert auf dem Zähler mit Sicherheit höher sein als der Wert auf der Rechnung.
Weichen die beiden Werte stark voneinander ab, ist es ratsam, die Rechnung schriftlich anzufechten: Der Verbrauch kann vom Versorger falsch berechnet worden sein, und folglich kann auch der Betrag auf der Rechnung falsch sein.
Wenn die Rechnung noch nicht fällig ist, kann die Zahlung nach der schriftlichen Beanstandung ausgesetzt werden (wie die Beanstandung einzureichen ist, steht normalerweise auf der Rechnung). In der Beschwerde müssen die Gründe für die Beanstandung kurz, aber deutlich dargelegt und der Antrag (auf Annullierung oder Richtigstellung der Rechnung) formuliert werden.
Der Verkäufer hat 30 Tage Zeit, um auf die Beschwerde zu antworten.
Wenn die Rechnung bereits überfällig ist, ist es ratsam, sie in der Zwischenzeit zu bezahlen (es sei denn, der strittige Betrag ist wirklich erheblich) und dann trotzdem eine Beschwerde einzureichen (so genannte "verspätete Beschwerde").
Tipp: Ist der Rechnungsbetrag zwar korrekt, aber für Ihre damaligen finanziellen Möglichkeiten zu hoch, können Sie den Lieferant um eine Ratenzahlung bitten (sog. Ratenzahlungsplan).
Bestätigt sich hingegen der hohe Stromverbrauch, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als den Ursachen auf den Grund zu gehen und sich in Ihrem Haushalt energiesparend und energieeffizient zu verhalten.