Wurde im Vertrag eine Frist vorgesehen?
Wurde im Vertrag mit der Immobilienagentur eine Auftrags-Dauer vorgesehen, so gilt der Vertag bis zu diesem Termin, der von den Parteien vereinbart wurde.
Vorsicht: überprüfen Sie, ob im Vertrag die "stillschweigende Verlängerung" vorgesehen ist. In einem solchen Fall verlängert sich der Vertrag automatisch, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird.
Es ist ratsam, eine präzise Frist ohne automatische Vertragsverlängerung festzulegen.
Wurde im Vertrag keine Frist vorgesehen, so gilt der Vertrag bis zum Verkauf der Immobilie, oder bis zum Zeitpunkt, an dem eine der Vertragsparteien diesen kündigt (hierbei sind die im Vertrag angegebenen Kündigungsmodalitäten zu beachten).