Herr M. hat bei der Überprüfung seines letzten Kontoauszugs feststellen müssen, dass ihm - über SDD (ex RID) - fünf verschiedene Beträge von insgesamt über 1.000 Euro abgebucht worden sind, die teils an "Facile Energy" und teils an "Servizio Energetico Italiano" gingen. Er hatte von diesen Energielieferanten noch nie etwas gehört und ist sich sicher, dass er auch nie einen Vertrag mit ihnen abgeschlossen hat, geschweige denn ihnen jemals seine IBAN-Nr. mitgeteilt hätte. Somit fragt er bei der VZS nach: „Was kann ich tun, um diese Beträge erstattet zu bekommen?“

 

Den Beratern der VZS sind diese Energieversorgungsunternehmen bereits bekannt, da sie in den letzten Monaten auch in Südtirol im Fernverkauf sehr aktiv waren. Wir haben Herrn M. daher geraten, die sofortige Rückzahlung der Beträge schriftlich zu beantragen und auch eine umfassende Aufklärung des Vorfalls zu fordern.

 

Außerdem haben wir ihm empfohlen, von seiner Bank die Aktivierung des so genannten „Interbanken-Rückforderungsverfahrens“ zu verlangen. Dieses Verfahren sieht vor, dass der Kunde im Falle von nicht genehmigten Kontobelastungen (dessen sollte man sicher sein!) die Möglichkeit hat, innerhalb von 13 Monaten von seiner Bank die Erstattung der abgebuchten Beträge zu verlangen (Artikel 9, Absatz 1 des Gesetzesdekrets Nr. 11 von 2010).

 

Herr M. beantragte die Aktivierung des Verfahrens bei der Bank, und nach einigen Tagen wurden die behobenen Beträge wieder auf seinem Konto gutgeschrieben.