Für Händler gilt schon seit einigen Jahren die Pflicht, Kartenzahlungen zu akzeptieren. Bisher war diese Norm jedoch ein eher zahnloser Tiger, da bei Nichteinhaltung keine Strafen zu befürchten waren. Dies hat sich nunmehr geändert: seit 30. Juni 2022 werden für eine nicht akzeptierte Kartenzahlung 30 Euro + 4% des Transaktionswerts als Strafe fällig. Zuständig für Kontrollen und Strafen sind laut jüngsten Informationen die Finanzwache und die Justizpolizei.

Es wurde auch klargestellt, dass diese Norm die Karten (Bankomat, Kredit, aufladbar), aber keine weiteren Zahlungsinstrumente betrifft.

Die Entscheidung, ob bar oder mit Karte gezahlt wird, sollte also bei den Verbraucher:innen liegen (immer innerhalb der Bargeld-Obergrenze von derzeit 2.000 Euro, ab 1. Jänner 2023: 1.000 Euro).

Keine Strafe wird fällig, wenn die Zahlung „technisch nicht möglich war“, z.B. im Fall von nachweisbaren Problemen mit der Verbindung oder einem momentan defekten POS-Gerät.

Es wird in der Praxis also an den Verbraucher:innen liegen, nicht akzeptiere Kartenzahlungen aufzuzeigen. Gänzlich unklar ist derzeit noch, wie der Nachweis hierfür zu erbringen sein wird.

Stichwort Kartenzahlungen: aktuelle Studien zeigen, dass eine Ausgabe mit Karte im Gehirn weitaus weniger stark wahrgenommen wird als ein bar bezahlter Einkauf. Wenn Ihnen also gefühlt „das Geld durch die Finger rinnt“, kann ein Selbstversuch hilfreich sein: einen Monat Kartenzahlungen und einen Monat Barzahlungen gegenüberstellen.