Frau M. hatte aufgrund einer finanziellen Notlage mehrere Stromrechnungen nicht zahlen können und die Stromlieferung wurde unterbrochen. Nun hat Frau M. ihre Schulden beim Anbieter beglichen, aber der Strom ist noch nicht wieder aktiv.

Wie lange darf so ein Wiederanschluss dauern?

Man muss hierzu dem Anbieter den Antrag auf Wiederanschluss schicken, mit Kopie der Zahlungsbestätigung (die genauen Anweisungen sollten im Mahnschreiben zu finden sein). Dieser muss sofort den Stromverteiler informieren (bei Erhalt nach 18.00 Uhr an einem Werktag kann dies am Folgetag geschehen). Der Verteiler wiederum muss innerhalb eines Werktags ab Erhalt der Mitteilung den Strom wieder anschließen (ein Arbeitstag bei den fernablesbaren Zählern). Wurde der Strom hingegen auf eine geringere Leistung „gedimmt“, muss die Leistung innerhalb eines Arbeitstags wieder auf das normale Level gebracht werden.

Werden diese Fristen durch Schuld des Verteilers nicht eingehalten, steht dem Kunden ein automatischer Ersatz (d.h. dieser sollte automatisch auf der Rechnung gutgeschrieben werden) von 35 € bis 105 € zu, je nachdem, wie lange sich der Wiederanschluss verzögert.