Am 1. Februar ist die Kassenbon-Lotterie offiziell gestartet. Seither gehen in der Verbraucherzentrale Südtirol viele Anfragen ein. Die VerbraucherInnen möchten wissen, was der Unterschied zwischen Cashback und Lotterie ist.

Beim Cashback erhalte ich auf bargeldlose Zahlungen Geld zurück: die Rückerstattung erfolgt, wenn ich im Halbjahr mindestens 50 solcher Zahlungen tätige, wobei ich von jeder Zahlung 10% und höchstens 15 Euro erhalte, und die Höchstsumme pro Halbjahr 150 Euro ausmacht.

Bei der Kassenbon-Lotterie hingegen generiert jeder Euro auf dem Kassenbon einer bargeldlosen Zahlung ein virtuelles Los (bis maximal 1.000 pro Kassenbon), welches dann an den verschiedenen (wöchentlichen, monatlichen und der jährlichen) Auslosungen teilnimmt.

Das Cashback-Geld ist daher bei Erfüllung der Bedingungen sicher, die Preise der Lotterie müssen gewonnen werden.

Gemeinsam ist den beiden Initiativen, dass sie Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung sind. Und: man muss volljährig sein, in Italien ansässig sein und die Käufe als private KonsumentInnen (also abseits von wirtschaftlicher Tätigkeit oder einem freien Beruf) tätigen. Es gelten nur Zahlungen in physischen Geschäftslokalen, der Onlinehandel ist ausgeschlossen.

Bei der Lotterie sind außerdem jene Zahlungen ausgeschlossen, für die zu Steuerabschreibungszwecken die Steuernummer auf dem Kassenbon vermerkt wird.

Genaue Infos zur Anmeldung bei beiden Programmen auf www.verbraucherzentrale.it.