Einen Dienst aktivieren, dafür braucht es meist nur wenige Klicks. Aber: einen Dienst auch wieder loszuwerden, das kann ganz schön kompliziert sein. So erging es auch Herrn G., der seine ADSL-Linie kündigen wollte, da er mit einem anderen Anbieter eine Glasfaser aktiviert hat. Der Kundendienst seines Betreibers versicherte, mit dem Telefonat zur Kündigung sei alles schon getan, es kämen dann noch zwei Rechnungen, und dann wäre alles erledigt.

In der Tat kam aber nach den zwei Rechnungen noch eine weitere, und dann noch eine. Herr G. wandte sich an die VZS, da Rückfragen beim Kundendienst nur Widersprüchliches zu Tage förderten.

Wir wissen: Dienste kündigt man am besten schriftlich, per Einschreiben mit Rückantwort, unter Beilage eines Ausweisdokuments. So gibt es keinen Zweifel in Bezug auf Absicht, Identität des Schreibers oder Datum der Kündigung.

Im Zweifelsfall ist es hier auch wesentlich einfacher, über ein Schlichtungsverfahren zu unrecht verlangte Beträge zurückzufordern.

Musterschreiben, Adressen der Anbieter, Informationen und Tipps in der Verbraucherzentrale Südtirol und in den Außenstellen.