Ist auf dem Gutschein ein Fälligkeitsdatum angegeben?

Wenn der Gutschein ein bestimmtes Fälligkeitsdatum anzeigt, wurde dieses beidseitig vereinbart und ist somit gültig.

Wobei manche Juristen auch der Meinung sind, dass Gutscheine dem Bargeld gleichgestellt sind, und überhaupt nicht verfallen können. 

Problematisch an der Sache ist jedoch die Rechtsdurchsetzung, denn wenn der Händler die Gültigkeit nicht anerkennt, müsste man die Sache vor den Richter bringen und dies zahlt sich kaum aus.

Unsere Tipps:

Am besten immer bei der Ausstellung des Gutscheines alles so genau wie möglich schriftlich festlegen: wer darf was in welchem Geschäft für wie lange Zeit mit diesem Gutschein kaufen? Je genauer die Informationen sind, um so weniger Probleme ergeben sich später. Und: lassen Sie sich Gutscheine ausstellen, die auch in die Geldtasche passen, sonst läuft die Gefahr, in irgendeiner Schublade vergessen zu werden.

Grundsätzlich geht man bei Gutscheinen, falls nicht anderes angegeben, von einer zehnjährigen "Verjährungsfrist" aus. Wobei manche Juristen auch der Meinung sind, dass Gutscheine dem Bargeld gleichgestellt sind, und überhaupt nicht verfallen können. Ist auf dem Gutschein selbst nichts angegeben, dürfte er keinesfalls nach wenigen Monaten ungültig werden.

Problematisch an der Sache ist jedoch die Rechtsdurchsetzung, denn wenn der Händler die Gültigkeit nicht anerkennt, müsste man die Sache vor den Richter bringen und dies zahlt sich kaum aus.

Unsere Tipps:

Am besten immer bei der Ausstellung des Gutscheins alles genau wie möglich schriftlich festlegen: wer darf was in welchem Geschäft für wie lange Zeit mit diesem Gutschein kaufen? Je genauer die Informationen sind, um so weniger Probleme ergeben sich später. Und: lassen Sie sich Gutscheine ausstellen, die auch in die Geldtasche passen, sonst läuft die Gefahr, in irgendeiner Schublade vergessen zu werden.