Frau Hofer hat sich mit folgender Frage an uns gewandt: „Ich habe über das Internet eine Markenhandtasche bestellt und mit Kreditkarte bezahlt; im Paket aus China war aber ein Rucksack minderer Qualität. Was kann ich machen?“

Frau Hofer wurde leider Opfer eines sogenannten Fake-Shops, also eines unseriösen Online-Shops. Die Betroffenen erzählen immer dasselbe: Die bestellte und bereits bezahlte Ware wurde entweder gar nicht geliefert, oder die gelieferte Ware ist gefälscht oder von minderwertiger Qualität. Da die Durchsetzung von Verbraucherrechten wie beispielsweise dem Rücktrittsrecht oder der gesetzlichen Garantie gegenüber den Betreibern von Fake-Shops meist schwierig oder gar unmöglich ist, ist es wichtig, auf einen Fake-Shop erst gar nicht hereinzufallen. Vor dem Kauf sollten VerbraucherInnen daher stets überprüfen, ob auf der Internetseite die Kontaktdaten des Verkäufers angegeben sind und ob diese richtig sind. Liegt der Preis auf der betreffenden Internetseite deutlich unter dem Preis, den andere Händler für dasselbe Produkt verlangen, dann ist Vorsicht geboten. Auf einen Fake-Shop kann auch eine fehlerhafte Sprache auf der Webseite hinweisen.

Frau Hofer hat kann indes zwei Dinge versuchen, um zu ihrem Recht zu kommen: in erster Linie kann sie den Verkäufer kontaktieren, und die Zusendung der bestellten Handtasche verlangen. Sollte sich der Verkäufer nicht mehr melden, kann sie versuchen, über die Kreditkarte die Rückerstattung des Kaufpreises zu beantragen.