Viele VerbraucherInnen sind durch die neue elektronische Fakturierung etwas verunsichert – müssen sie sich anders verhalten? Wie bekommt man in Zukunft die Rechnungen? Muss man neue Daten angeben?

Im Prinzip ändert sich für Privatpersonen durch die neue Fakturierung gar nichts. Die Agentur für Einnahmen schreibt den ausstellenden Betrieben nämlich vor, die Rechnung auf zwei Arten zuzustellen.

Zum einen über das System „SdI“, welches die Rechnung dann digital über die persönlichen Bereich auf der Webseite der Agentur für Einnahmen zustellt.

Zum anderen muss jedoch eine Kopie der Rechnung entweder persönlich übergeben oder zugestellt werden, und zwar „analog“ (das heißt in Papierform) oder digital (also per e-mail).

Privatpersonen sind also nicht verpflichtet, die sie betreffenden elektronischen Rechnungen vom persönlichen Bereich auf der Webseite der Agentur für Einnahmen herunterzuladen, sondern erhalten die Rechnungen auch weiterhin zugestellt. Registrierte BenutzerInnen finden in ihrem persönlichen Bereich dann zusätzlich die vom System SdI zugestellte Version, die als eine Art Archiv dienen kann.

Auch die in den Rechnungen anzugebenden Daten sind exakt dieselben geblieben.