Frau M. schreibt uns: „Ich habe in Medienberichten gehört, ab 15. April - oder aber ab 15. Mai, da waren sich die Berichte nicht einig - herrsche „Sommerreifen-Pflicht“. Stimmt dies wirklich?“

Nein – eine „Sommerreifenpflicht“ besteht nicht! Es ist, zwischen 16. Mai und 14. Oktober, nicht erlaubt, M+S Reifen mit einem Geschwindigkeitskürzel zu montieren, welches niedriger ist als jenes, das im Fahrzeugbrief angegeben ist (dies ist umgekehrt in der Zeit zwischen Oktober und Mai erlaubt, da der Straßenverkehrskodex hier eine Ausnahme – deroga - gewährt).

Entspricht das Geschwindigkeitskürzel der Reifen also jenem im Fahrzeugbrief, besteht keine Pflicht, die Reifen zu tauschen. Das Geschwindigkeitskürzel ist der letzte Buchstabe des Reifenkürzels; in den aktuellen Reifentests finden sich meist Reifen der Klassen „R“ (bis 170 km/h) oder „V“ (bis 240 km/h).

Betroffen von der „Pflicht zur Abnahme“ sind in den meisten Fällen nur M+S Reifen, die auf „Q“ enden (bis 160 km/h); laut Schätzungen von Fachhändlern sind davon wenige im Umlauf.

Im Zweifelsfall schafft ein Blick auf den Fahrzeugbrief und die Reifen Klarheit.

Tipp: wer neue Reifen kaufen muss, sollte unbedingt auf das Herstellungsdatum achten, das an der Flanke mit einer vier-stelligen Zahl angegeben ist. 1416 bedeutet z. B., dass der Reifen in der 14. Woche 2016 produziert wurde. Ist der Reifen älter als ein Jahr, sollte nach einem Preisnachlass gefragt werden.