Frau B. schreibt uns: „Ich würde gerne im Internet einen Dienst per Bitcoin bezahlen, bin aber etwas verunsichert. Ist dieses Zahlungsmittel denn gesetzlich überhaupt erlaubt?“

Bitcoin sind kein „gesetzliches Zahlungsmittel“ im strengen Sinne. Ein gesetzliches Zahlungsmittel ist ein Zahlungsmittel, bei welchem ich innerhalb eines Staatsgebiets darauf bestehen kann, dass die andere Vertragspartei dieses als Entgelt für Waren oder Dienstleistungen akzeptiert.

Ein Beispiel macht die Sache konkreter: Ein Südtiroler Geschäft muss eine Zahlung in Euro akzeptieren – der Inhaber kann sich jedoch weigern, den Preis in Schweizer Franken oder eben Bitcoin zu kassieren.

Das bedeutet jedoch nicht, dass Bitcoin „illegal“ sind: Wenn beide Vertragspartner die Bitcoin als Zahlungsmittel akzeptieren, so kann eine Leistung oder ein Verkauf durchaus in Bitcoin abgegolten werden.

Bitcoin bergen jedoch Risiken: weder Staat noch Zentralbank bürgen für die Solidität der „Währung“. Der Wert regelt sich allein über Angebot und Nachfrage, mit entsprechendem Verlustrisiko: wenn morgen keiner mehr Bitcoin annimmt oder kauft, sänke der Wert gegen Null.