Die Lieferung der Ware oder Dienstleistung muss innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses erfolgen. Wenn der Verkäufer diesen bzw. den vereinbarten Liefertermin nicht einhält, fordert ihn der Verbraucher auf, innerhalb einer zusätzlichen Frist zu liefern. Wenn auch diese zusätzliche Frist abgelaufen ist ohne dass die Ware geliefert wurde, kann der Verbraucher den Vertrag auflösen.

Hat sich jedoch der Händler geweigert, eine Ware zu liefern,  oder ist der Termin ein "essentieller" (z.B.: Das Hochzeitskleid am Tag der Hochzeit), kann der Verbraucher den Vertrag ohne Gewährung der zusätzlichen Frist auflösen.

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