Nein, denn das Gesetz besagt dass dem Zahler keine zusätzlichen Spesen für den Gebrauch eines bestimmten Zahlungsmittels angerechnet werden dürfen. 

Händler und Freiberufler sind außerdem gegen Strafe verpflichtet Kredit- und Debitkarten als Zahlungsmittel anzunehmen. Ab 1.7.2016 müssen auch Parkuhren bargeldlos funktionieren.