Grundsätzlich muss zwischen Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum unterschieden werden.

Die Haltbarkeit von Lebensmitteln wird in der Regel durch das Mindesthaltbarkeitsdatum bei länger haltbaren, und das Verbrauchsdatum bei schnell verderblichen Waren gekennzeichnet (außer bei unverpacktem Brot und Backwaren sowie bei Obst und Gemüse). Gesetzlich festgelegt ist, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum eines Lebensmittels das Datum ist, bis zu dem dieses Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält.

Wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum („Mindestens haltbar bis ...“) überschritten wurde und man Zweifel an der Genießbarkeit eines Produkts hat, so kann dies einem sensorischen Test unterzogen werden: genau drauf schauen, gründlich dran riechen und zuletzt eine kleine Menge davon kosten. Werden weder Auffälligkeiten noch Abweichungen wahrgenommen, dann ist das Produkt noch genießbar.

Die allermeisten Lebensmittel mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum sind auch nach Ablauf dieses Datums noch einwandfrei und genießbar, zum Teil noch Monate nachher – sofern sie noch ungeöffnet sind und sachgerecht gelagert wurden. Nur für Lebensmittel mit einem Verbrauchsdatum („Zu verbrauchen bis...“) gilt: nach Überschreiten des Verbrauchsdatums sollen sie nicht mehr verzehrt werden.

Mehr Infos zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung auf www.einegutegelegenheit.it.