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Vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung geförderte Ausgabe im Sinne des Dekrets vom 21 Mai 2013
Wann ist es nötig einen Verwalter für ein Kondominium einzusetzen?
Gemäß Artikel 1129 BGB ist es Pflicht einen Verwalter zu ernennen, wenn mehr als 8 Miteigentümer in einem Kondominium sind (von neun aufwärts). Bei weniger Miteigentümern steht es frei ob man einen Verwalter ernennen will oder nicht.