Sieht der Vertrag ein Exklusivrecht der Agentur vor?

Wenn der Auftrag an die Immobilienagentur vorsieht, dass sie ein Exklusivrecht für den Verkauf hat, bedeutet dies, dass nur sie diese Immobilie verkaufen darf.

Weder Sie selbst noch eine andere Agentur dürfen diese Immobilie verkaufen!

Würde dieses Recht verletzt, d.h. würde die Immobilie durch eine andere Agentur oder durch Sie persönlich verkauft, stünde der ursprünglich beauftragten Agentur die Auszahlung der Provision zu, als Schadenersatz für Ihre Nichterfüllung des Vertrags.

Sieht der unterzeichnete Vertrag kein Exklusivrecht vor, können Sie zeitgleich auch andere Agenturen beauftragen oder die Immobilie selbst verkaufen.

Die Provision ist in diesem Fall an jene Agentur geschuldet, die einen Käufer findet. Falls Sie selbst einen Käufer finden, ist klarerweise niemandem eine Provision geschuldet.