Der Reiseveranstalter muss mir den Preisunterschied zwischen den beiden Strukturen zurückzahlen.
Außerdem ist es möglich, für die „entgangene Urlaubsfreude“ Schadensersatz zu fordern: innerhalb von 10 Tagen nach Rückkehr schickt man an den Reiseveranstalter eine Beschwerde (per Einschreiben mit Rückantwort).
Wichtig: weder der Reiseveranstalter noch der Hotelbesitzer dürfen einen Aufpreis hierfür verlangen.
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, mir eine Rückkehrmöglichkeit zu beschaffen.
Außerdem ist es möglich, für die „entgangene Urlaubsfreude“ Schadensersatz zu fordern: innerhalb von 10 Tagen nach Rückkehr schickt man an den Reiseveranstalter eine Beschwerde (per Einschreiben mit Rückantwort).