Der Sozialbonus für Strom ist insbesondere an kinderreiche und wirtschaftlich bedürftige Familien gerichtet. Die Familien müssen:

  • Inhaber eines gültigen Stromliefervertrages sein, und
  • eine bestimmte Einkommensobergrenze nicht überschreiten: ISEE-Erklärung unter € 7.500 (bzw. unter € 20.000 bei mehr als 3 zulasten lebenden Kindern).

Darüber hinaus haben jene Haushalte Anrecht auf den Strom-Bonus, in welchen schwerkranke Familienmitglieder leben, die auf lebenserhaltende elektromedizinische Geräte angewiesen sind.

Die Begünstigungen betragen im Jahr 2015

  • von € 71 bis € 153 für den Strombonus
  • von € 173 bis € 623 für den Strombonus für lebensrettende elektro-medizinische Geräte

Nähere Informationen (auf italienisch) über den Sozialbonus erteilt der Konsumentenschalter der Aufsichtsbehörde (Sportello del Consumatore dell'AEEG) unter der Tel.: 800 166 654.
Darüber hinaus finden sich Informationen zum Bonus auf folgenden Internetseiten: www.autorita.energia.it, www.acquirenteunico.it und www.bonusenergia.anci.it.
Auch in den Gemeinden und Bürgerzentren bzw. bei den beauftragten Steuerbeistandszentren (CAF) sowie bei den einzelnen Energieanbietern können diesbezügliche Informationen bzw. Informationen über die Modalität des Ansuchens eingeholt werden.

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